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Qualifizierungschancengesetz: So fördert die Arbeitsagentur die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten

16. Juli 2026 · 15 Min. Lesezeit

// DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) bezuschusst die Agentur für Arbeit Weiterbildungen während des Arbeitsverhältnisses: Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten bis zu 100 % der Lehrgangskosten, mittlere Betriebe bis zu 50 %, große bis zu 25 % — plus Arbeitsentgeltzuschuss. Voraussetzungen: mehr als 120 Unterrichtsstunden, AZAV-zugelassener Träger und Maßnahme, gemeinsamer Antrag von Arbeitgeber und Beschäftigtem vor Maßnahmebeginn. Die Bewilligung ist eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit.

Das Wichtigste in Kürze

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es Betrieben, die Weiterbildung ihrer Beschäftigten von der Agentur für Arbeit bezuschussen zu lassen — während das Arbeitsverhältnis ganz normal weiterläuft. Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Rechtsgrundlage ist § 82 SGB III — eingeführt 2019 durch das Qualifizierungschancengesetz, zuletzt reformiert zum 01.04.2024 durch das Weiterbildungsgesetz (Stand: Juli 2026).
  • Gefördert werden Lehrgangskosten: Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten bis zu 100 %, Betriebe mit 50 bis unter 500 Beschäftigten bis zu 50 %, größere Betriebe bis zu 25 % — jeweils abhängig vom Einzelfall.
  • Zusätzlich gibt es einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Zeit, in der Beschäftigte statt zu arbeiten an der Weiterbildung teilnehmen: je nach Betriebsgröße bis zu 75 %, 50 % oder 25 %.
  • Voraussetzungen: Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Unterrichtsstunden, Träger und Maßnahme sind nach AZAV zugelassen, und die Weiterbildung vermittelt mehr als eine rein arbeitsplatzbezogene Anpassung.
  • Der Antrag wird gemeinsam von Arbeitgeber und Beschäftigtem gestellt — vor Beginn der Maßnahme, beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.
  • KI-Kompetenz gilt als Paradefall des Strukturwandels — genau dafür wurde die Förderung geschaffen.

Alle Details, die korrekten Fördersätze nach Betriebsgröße und ein durchgerechnetes Beispiel für eine KI-Weiterbildung finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte grundlegend geöffnet. Kern der Regelung ist § 82 SGB III: Die Agentur für Arbeit kann sich an den Kosten einer beruflichen Weiterbildung beteiligen, obwohl die Person in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Vorher war die Förderung im Wesentlichen auf Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen beschränkt.

Der Hintergrund: Digitalisierung und Strukturwandel verändern Tätigkeitsprofile schneller, als klassische Berufsausbildungen Schritt halten können. Der Gesetzgeber hat das ausdrücklich als Förderzweck formuliert:

Beschäftigte können bei beruflicher Weiterbildung gefördert werden, wenn sie Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind, oder wenn eine Weiterbildung in einem Engpassberuf angestrebt wird.

§ 82 Abs. 1 SGB III (sinngemäß)

Zum 1. April 2024 wurde die Förderung durch das Weiterbildungsgesetz noch einmal deutlich vereinfacht: Statt komplizierter Ermessensstaffeln gelten seitdem feste Fördersätze nach Betriebsgröße, und der frühere Nachweis einer individuellen Strukturwandel-Betroffenheit wurde entschärft. Für Betriebe ist die Förderung damit planbarer geworden — die Bewilligung bleibt aber immer eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit. Einen Überblick über alle Förderwege rund um unsere Weiterbildung finden Sie auf unserer Förderungs-Seite.

Wichtig zur Einordnung: „Qualifizierungschancengesetz“ ist der Name des Gesetzespakets von 2019. Im Alltag — auch bei der Agentur für Arbeit — wird der Begriff aber weiterhin als Kurzformel für die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III verwendet. Wir nutzen ihn in diesem Artikel genauso.

Wer wird gefördert? Voraussetzungen im Überblick

Die Förderung nach § 82 SGB III richtet sich an Beschäftigte in einem bestehenden Arbeitsverhältnis — unabhängig von Qualifikation, Alter oder Betriebsgröße. Damit die Agentur für Arbeit einen Zuschuss bewilligen kann, müssen allerdings mehrere Bedingungen zusammenkommen:

  • Umfang: Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Unterrichtsstunden.
  • Zulassung: Sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme sind nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen.
  • Abstand: Der Berufsabschluss oder die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück — Ausnahmen sind möglich, etwa bei besonders dringlichem Qualifizierungsbedarf.
  • Inhalt: Die Weiterbildung vermittelt Kompetenzen, die über eine rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassung hinausgehen — also Fähigkeiten, die auch auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sind.
  • Timing: Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt, gemeinsam von Arbeitgeber und Beschäftigtem.

Konkret für unser Programm heißt das: Die Okinami-Bildungsmaßnahme zur KI-Automatisierung erfüllt die formalen Kriterien — sie umfasst mehr als 120 Unterrichtsstunden, läuft über 16 beziehungsweise 17 Wochen vollständig online, und sowohl Okinami als Träger als auch die Maßnahme selbst sind durch die Zertifizierungsstelle Certuria nach AZAV zugelassen.

Aus unserer Beratungspraxis als AZAV-Träger können wir sagen: Die häufigste Stolperfalle ist nicht der Inhalt der Weiterbildung, sondern das Timing. Wer die Maßnahme erst bucht und dann den Zuschuss beantragt, hat keine Chance mehr — die Agentur für Arbeit fördert grundsätzlich nur, was vor Maßnahmebeginn beantragt wurde. Planen Sie deshalb vom ersten Gespräch bis zur Bewilligung realistisch mehrere Wochen ein.

Fördersätze: Weiterbildungskosten nach Betriebsgröße

Seit der Reform zum 1. April 2024 gelten für den Zuschuss zu den Lehrgangskosten feste Obergrenzen, die sich nach der Betriebsgröße richten (§ 82 Abs. 2 SGB III, Stand: Juli 2026). „Bis zu“ bedeutet dabei: Die genannten Prozentsätze sind Höchstwerte — die tatsächliche Höhe legt die Agentur für Arbeit im Einzelfall fest.

Zuschuss zu den Lehrgangskosten nach § 82 Abs. 2 SGB III (Stand: Juli 2026)
BetriebsgrößeZuschuss LehrgangskostenMit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
Unter 50 Beschäftigtebis zu 100 %
50 bis unter 500 Beschäftigtebis zu 50 %bis zu 55 %
500 und mehr Beschäftigtebis zu 25 %bis zu 30 %

Zusätzlich gibt es zwei wichtige Sonderregeln, die die Sätze nach oben verschieben können:

  • Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung: In Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten können die Lehrgangskosten bis zu 100 % übernommen werden.
  • Geringqualifizierte in abschlussorientierter Weiterbildung: Wer keinen verwertbaren Berufsabschluss hat und einen Abschluss nachholt, kann unabhängig von der Betriebsgröße bis zu 100 % Förderung erhalten.

Merken Sie sich die Grundregel: Je kleiner der Betrieb, desto höher der mögliche Zuschuss. Ein Betrieb mit 8 Beschäftigten spielt in einer anderen Förderliga als ein Konzern mit 5.000.

Ein verbreiteter Fehler in vielen Ratgebern: Dort wird pauschal mit „bis zu 100 % Förderung“ geworben. Das stimmt so nicht — für mittlere Betriebe liegt die Basis bei bis zu 50 %, für große bei bis zu 25 %. Seriös rechnen kann nur, wer die Betriebsgröße und die Sonderregeln kennt.

Lohnkostenzuschuss: So viel Arbeitsentgelt erstattet die Agentur

Die Lehrgangskosten sind nur die halbe Rechnung. Für viele Betriebe wiegt schwerer, dass Beschäftigte während der Unterrichtszeiten nicht produktiv arbeiten. Genau dafür gibt es den Arbeitsentgeltzuschuss nach § 82 Abs. 3 SGB III: Die Agentur für Arbeit kann einen Teil des Lohns erstatten, den der Arbeitgeber für die Weiterbildungszeit weiterzahlt — inklusive des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag.

Arbeitsentgeltzuschuss nach § 82 Abs. 3 SGB III (Stand: Juli 2026)
BetriebsgrößeArbeitsentgeltzuschuss
Unter 50 Beschäftigtebis zu 75 %
50 bis unter 500 Beschäftigtebis zu 50 %
500 und mehr Beschäftigtebis zu 25 %
Geringqualifizierte in abschlussorientierter Weiterbildungbis zu 100 % — unabhängig von der Betriebsgröße

Der Arbeitsentgeltzuschuss bezieht sich auf die Zeiten, in denen Beschäftigte an der Maßnahme teilnehmen statt zu arbeiten. Bei einer Online-Weiterbildung mit klar planbaren Unterrichtsblöcken — wie bei unserer über 16 beziehungsweise 17 Wochen laufenden Maßnahme — lässt sich dieser Ausfall gut kalkulieren: Der Betrieb weiß von Anfang an, welche Stunden auf Weiterbildung entfallen, und kann Vertretungen entsprechend planen.

Wie wird der Arbeitsentgeltzuschuss berechnet?

Berechnungsbasis ist das Arbeitsentgelt, das anteilig auf die weiterbildungsbedingten Fehlzeiten entfällt, zuzüglich des pauschalierten Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen. Ein vereinfachtes Beispiel: Entfallen bei einer Vollzeitkraft während der Maßnahme durchschnittlich 20 % der Arbeitszeit auf Unterricht, bezieht sich der Zuschuss auf genau diesen Entgeltanteil — in einem Betrieb mit weniger als 50 Beschäftigten also auf bis zu 75 % dieses Anteils. Die konkrete Berechnung nimmt der Arbeitgeber-Service vor.

Auch hier gilt: Beide Zuschüsse — Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt — sind Ermessensleistungen. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit nach Prüfung des Einzelfalls. Rechnen Sie in Ihrer Kalkulation deshalb konservativ und behandeln Sie die Höchstsätze als Obergrenze, nicht als Zusage.

Rechenbeispiel: Was eine KI-Weiterbildung den Betrieb kostet

Wie wirken sich die Fördersätze konkret aus? Wir rechnen zwei typische Szenarien durch — eine kleine Agentur und einen Mittelständler, die jeweils eine Mitarbeiterin in unsere 16- beziehungsweise 17-wöchige Online-Weiterbildung zur KI-Automatisierung schicken. Die Zahlen sind illustrativ gerundet; die tatsächlichen Werte hängen von Lehrgangskosten, Gehalt und der Entscheidung der Agentur für Arbeit ab.

Illustratives Rechenbeispiel — verbindliche Zahlen nennt der Arbeitgeber-Service im Einzelfall
PositionSzenario A: Agentur, 8 BeschäftigteSzenario B: Mittelständler, 120 Beschäftigte
Angenommene Lehrgangskosten9.000 € (illustrativ)9.000 € (illustrativ)
Möglicher Zuschuss Lehrgangskostenbis zu 100 % — bis zu 9.000 €bis zu 50 % — bis zu 4.500 € (mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag bis zu 55 %)
Verbleibender Eigenanteil Lehrgangskostenim besten Fall 0 €mindestens rund 4.050 bis 4.500 €
Arbeitsentgeltzuschuss für Unterrichtszeitenbis zu 75 % des anteiligen Entgeltsbis zu 50 % des anteiligen Entgelts
Sonderfall: Mitarbeiterin ist 45+ oder schwerbehindertbis zu 100 % Lehrgangskosten möglichbis zu 100 % Lehrgangskosten möglich, da unter 500 Beschäftigte

Das Beispiel zeigt den Hebel: Für die kleine Agentur kann sich der Eigenanteil an den Lehrgangskosten im günstigsten Fall auf null reduzieren — der Betrieb investiert dann im Wesentlichen die Arbeitszeit, und selbst die wird anteilig bezuschusst. Der Mittelständler trägt einen relevanten Eigenanteil, erhält aber immer noch eine erhebliche Entlastung, insbesondere wenn eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag mit Qualifizierungsbezug existiert.

In den Förderanträgen, die wir als Träger begleiten, sehen wir regelmäßig: Gerade kleine Betriebe unterschätzen ihre eigene Förderposition. Viele Inhaber gehen davon aus, dass Weiterbildungsförderung „etwas für Konzerne“ sei — dabei ist es genau umgekehrt: Die höchsten Sätze sind für die Kleinsten reserviert. Wer wir sind und wie wir bei der Antragsvorbereitung unterstützen, lesen Sie auf unserer Seite über uns.

Noch einmal ausdrücklich: Diese Rechnung ist eine Illustration. Eine verbindliche Auskunft zur Förderhöhe gibt ausschließlich der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit nach Prüfung Ihres konkreten Falls.

QCG-Förderung beantragen: Schritt für Schritt

Das Antragsverfahren ist weniger bürokratisch, als viele erwarten — wenn man die Reihenfolge einhält. Der entscheidende Unterschied zum Bildungsgutschein: Beim Qualifizierungschancengesetz stellen Arbeitgeber und Beschäftigter den Antrag gemeinsam, Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.

  1. Qualifizierungsbedarf klären: Definieren Sie, welche Kompetenzen der Betrieb braucht — etwa KI-Automatisierung von Geschäftsprozessen — und wer teilnehmen soll.
  2. Passende Maßnahme auswählen: Prüfen Sie, ob Träger und Maßnahme AZAV-zugelassen sind und die Maßnahme mehr als 120 Unterrichtsstunden umfasst. Ein seriöser Träger legt Ihnen die Zulassungsnachweise ohne Nachfrage vor.
  3. Arbeitgeber-Service kontaktieren: Rufen Sie die gebührenfreie Hotline 0800 4 555520 an oder wenden Sie sich an Ihre örtliche Agentur für Arbeit und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
  4. Beratungsgespräch führen: Der Arbeitgeber-Service prüft die Fördervoraussetzungen, erklärt die im Einzelfall möglichen Zuschüsse und nennt die nötigen Unterlagen.
  5. Antrag gemeinsam einreichen: Arbeitgeber und Beschäftigter stellen den Antrag zusammen — zwingend vor Beginn der Maßnahme. Dazu gehören in der Regel Angaben zur Maßnahme, zum Betrieb und eine Erklärung zur Weiterbeschäftigung.
  6. Bewilligung abwarten und starten: Erst wenn die schriftliche Entscheidung der Agentur für Arbeit vorliegt, sollte die Weiterbildung beginnen. Danach rechnet der Träger die bewilligten Lehrgangskosten direkt beziehungsweise über den Betrieb ab.

Die eiserne Regel der Beschäftigtenförderung: erst der Antrag, dann die Anmeldung, dann der Start. Wer diese Reihenfolge umdreht, verschenkt die Förderung.

Aus Erfahrung mit begleiteten Anträgen: Rechnen Sie vom ersten Kontakt mit dem Arbeitgeber-Service bis zur Entscheidung mit etwa vier bis acht Wochen — je nach Auslastung der Agentur und Vollständigkeit der Unterlagen. Wir stimmen Starttermine unserer Maßnahme deshalb so ab, dass genügend Vorlauf für das Verfahren bleibt. Antworten auf häufige organisatorische Fragen finden Sie in unserem FAQ.

Für Beschäftigte: So überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber

Sie möchten sich in KI-Automatisierung weiterbilden, aber Ihr Arbeitgeber muss mitziehen? Das ist beim Qualifizierungschancengesetz Systembedingung: Ohne Arbeitgeber kein gemeinsamer Antrag. Die gute Nachricht — die Argumentationslage ist selten so günstig wie hier. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. Informieren Sie sich zuerst selbst über Maßnahme, Umfang und Fördersätze, damit Sie konkrete Zahlen nennen können.
  2. Sprechen Sie dann Ihre Führungskraft oder Personalabteilung an — idealerweise mit einem konkreten Nutzenszenario für Ihren Arbeitsbereich.
  3. Schlagen Sie als nächsten Schritt ein gemeinsames Gespräch mit dem Arbeitgeber-Service vor: Das ist unverbindlich und klärt die Förderhöhe für Ihren Betrieb.

Für das Gespräch selbst hat sich diese Argumentations-Checkliste bewährt:

  • Förderhebel: Je nach Betriebsgröße übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % (unter 50 Beschäftigte), bis zu 50 % (50 bis unter 500) oder bis zu 25 % (ab 500) der Lehrgangskosten — plus Arbeitsentgeltzuschuss.
  • Strukturwandel-Argument: KI-Kompetenz ist der Paradefall dessen, wofür § 82 SGB III geschaffen wurde — Tätigkeiten verändern sich durch Technologie, und der Betrieb qualifiziert sich rechtzeitig statt zu spät.
  • Geringe Ausfallzeiten: Eine Online-Maßnahme über 16 beziehungsweise 17 Wochen lässt sich neben dem Betrieb organisieren — kein Umzug, keine Reisekosten, planbare Unterrichtszeiten.
  • Direkter Praxisnutzen: Automatisierte Prozesse, die während der Weiterbildung entstehen, zahlen unmittelbar auf den eigenen Betrieb ein.
  • Bindungseffekt: Ein Arbeitgeber, der Weiterbildung ermöglicht, bindet Fachkräfte — das Argument zieht besonders in Zeiten des Fachkräftemangels.

Und wenn der Arbeitgeber trotzdem ablehnt? Dann ist das Qualifizierungschancengesetz für Sie verschlossen — aber nicht jeder Förderweg. Wenn Ihr Arbeitsplatz konkret gefährdet ist oder Arbeitslosigkeit droht, kommt der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III infrage, den Sie ohne Ihren Arbeitgeber beantragen. Welche Bedingungen dafür gelten, erklären wir im Artikel zu den Bildungsgutschein-Voraussetzungen.

QCG, Bildungsgutschein oder Qualifizierungsgeld — was passt wann?

Die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III ist nicht der einzige Weg zu einer geförderten Weiterbildung. Je nach Lebenslage passt ein anderes Instrument — die drei wichtigsten im Vergleich:

Förderinstrumente im Vergleich (Stand: Juli 2026)
KriteriumQualifizierungschancengesetz (§ 82)Bildungsgutschein (§ 81)Qualifizierungsgeld (§ 82a)
Typische ZielgruppeBeschäftigte im laufenden ArbeitsverhältnisArbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte PersonenBeschäftigte in Betrieben, die stark vom Strukturwandel betroffen sind
Wer beantragt?Arbeitgeber und Beschäftigter gemeinsam beim Arbeitgeber-ServiceDie Person selbst bei Agentur für Arbeit oder JobcenterDer Arbeitgeber, mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag als Basis
Was wird gefördert?Lehrgangskosten anteilig nach Betriebsgröße plus ArbeitsentgeltzuschussLehrgangskosten in der Regel vollständig, dazu gegebenenfalls Fahrt- und KinderbetreuungskostenEntgeltersatz von 60 beziehungsweise 67 % für die Weiterbildungszeit; Lehrgangskosten trägt der Betrieb
Typischer FallBetrieb qualifiziert Mitarbeitende vorausschauend, z. B. in KI-AutomatisierungBerufliche Neuorientierung oder drohender JobverlustGanze Belegschaftsteile müssen wegen Transformation umgeschult werden

Als Faustregel: Läuft Ihr Arbeitsverhältnis stabil und der Betrieb will in Ihre Kompetenzen investieren, ist das Qualifizierungschancengesetz der natürliche Weg. Steht dagegen ein Jobverlust im Raum oder sind Sie bereits arbeitsuchend, führt der Weg über den Bildungsgutschein — wie die Beantragung konkret abläuft, zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Bildungsgutschein. Das Qualifizierungsgeld schließlich ist ein Spezialinstrument für Betriebe im tiefgreifenden Umbruch und setzt eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag voraus.

Unsere Bildungsmaßnahme ist für beide Hauptwege geeignet: Sie kann sowohl über einen Bildungsgutschein als auch über die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III bezuschusst werden — die formalen Voraussetzungen wie AZAV-Zulassung und Stundenumfang sind identisch erfüllt.

Rechtsstand und verbindliche Auskunft

Alle Angaben in diesem Artikel beziehen sich auf § 82 SGB III in der seit dem 1. April 2024 geltenden Fassung des Weiterbildungsgesetzes, Stand: Juli 2026. Fördersätze und Voraussetzungen können sich durch künftige Gesetzesänderungen verschieben — prüfen Sie im Zweifel den aktuellen Stand bei der Bundesagentur für Arbeit.

Die Förderung ist abhängig von den individuellen Voraussetzungen des Betriebs und der Beschäftigten. Ob und in welcher Höhe Zuschüsse bewilligt werden, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Verbindliche Auskünfte zu Ihrer konkreten Förderhöhe gibt ausschließlich der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit — telefonisch über die gebührenfreie Hotline 0800 4 555520 oder bei Ihrer örtlichen Agentur. Wenn Sie vorab klären möchten, ob unsere Weiterbildung fachlich und formal zu Ihrem Vorhaben passt, finden Sie alle Wege der Kontaktaufnahme und weitere Details auf unserer Förderungs-Seite.

// FAQ

Häufige Fragen

Was ist das Qualifizierungschancengesetz genau?

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein 2019 in Kraft getretenes Gesetzespaket, das die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte geöffnet hat. Kern ist § 82 SGB III: Die Agentur für Arbeit kann Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt bezuschussen, während das Arbeitsverhältnis weiterläuft. Seit dem 1. April 2024 gelten vereinfachte, feste Fördersätze nach Betriebsgröße.

Wer stellt den Antrag — Arbeitgeber oder Beschäftigter?

Beide gemeinsam. Der Antrag auf Förderung nach § 82 SGB III wird von Arbeitgeber und Beschäftigtem zusammen beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit gestellt — zwingend vor Beginn der Maßnahme. Erste Anlaufstelle ist die gebührenfreie Hotline 0800 4 555520 oder die örtliche Agentur für Arbeit.

Wie hoch ist die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz?

Das hängt von der Betriebsgröße ab: Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten bis zu 100 % der Lehrgangskosten, Betriebe mit 50 bis unter 500 bis zu 50 %, größere bis zu 25 %. Dazu kommt ein Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 75, 50 oder 25 %. Die Höhe ist stets Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit.

Welche Weiterbildungen werden über das Qualifizierungschancengesetz gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen mit mehr als 120 Unterrichtsstunden, deren Träger und Lehrgang nach AZAV zugelassen sind. Die Inhalte müssen über eine rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen und arbeitsmarktverwertbare Kompetenzen vermitteln — etwa KI-Automatisierung. Der letzte Abschluss oder die letzte geförderte Weiterbildung soll in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegen.

Was ist der Unterschied zwischen Qualifizierungschancengesetz und Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III richtet sich an Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die selbst bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Die Förderung nach § 82 SGB III gilt für Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis und wird gemeinsam mit dem Arbeitgeber beantragt — mit Fördersätzen nach Betriebsgröße.

Kann ich meine Mitarbeiter in KI weiterbilden lassen?

Ja — KI-Kompetenz ist geradezu der Paradefall des Strukturwandels, auf den § 82 SGB III zielt. Voraussetzung ist eine AZAV-zugelassene Maßnahme mit mehr als 120 Unterrichtsstunden, wie die Okinami-Weiterbildung zur KI-Automatisierung. Je nach Betriebsgröße übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100, 50 oder 25 % der Lehrgangskosten.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufig lohnt vorher das Gespräch mit dem Arbeitgeber-Service: Manche Ablehnungen beruhen auf fehlenden Unterlagen oder unklarer Begründung und lassen sich mit einem nachgebesserten Antrag ausräumen. Alternativ kommt bei drohender Arbeitslosigkeit der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III infrage.

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist ein Entgeltersatz für Beschäftigte in Betrieben, die besonders stark vom Strukturwandel betroffen sind. Es beträgt 60 beziehungsweise 67 % des Nettoentgeltausfalls; die Lehrgangskosten trägt der Arbeitgeber. Voraussetzung ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag mit Qualifizierungsbezug.

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30 Minuten, online, unverbindlich: Wir prüfen gemeinsam, ob die AZAV-zugelassene Okinami-Bildungsmaßnahme zu deinem Profil passt und welche Förderwege für dich infrage kommen.

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